Die Kündigung einer TVA-Mitgliedschaft kann immer nur zum Jahresende erfolgen.
Die Kündigung der TVA-Mitgliedschaft muss in schriftlicher Form an den 1. Vorsitzenden erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Kündigung über E-Mail nicht möglich ist bzw. nicht anerkannt wird.
Kündigungsbestätigungen werden formal nur noch per E-Mail bestätigt (nicht mehr auf dem Postweg). Dies erfolgt nur wenn auf der eingegangenen Kündigung eine E- Mail Adresse angegeben ist und eine Bestätigung ausdrücklich gewünscht wird.